AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Individualreisende Stand 01.12.2023

Nachfolgende Mietbedingungen sind Bestandteil des Ferienwohnungsvermietungsvertrages:


1a) Sonderregelung gültig für Buchungen ab 01.04.2020:

Wir machen darauf aufmerksam, dass für den Fall, dass die Insel zum Zeitpunkt Ihres Reiseantritts 
nicht zugänglich ist, die regulären Stornobedingungen greifen. Dies gilt für Neubuchungen ab dem 1. April 2o2o und resultiert daraus, dass staatliche Maßnahmen, wie z.B. Zugangsbeschränkungen zu den Inseln, nicht mehr als „höhere Gewalt“, sondern als „kalkulierbares Risiko“ zu bewerten sind. 


1. b)    Allgemeines

Die Vermittlerin Maria-Cristina Constantinescu schließt Mietverträge im Namen und mit Vollmacht des/der Eigentümer-s/der EigentümerInnen ab. Sie ist nur Vermittlerin und von den EigentümerInnen bevollmächtigt, in seinem/ihrem Namen für seine/ihre Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlichen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie Ihre Zahlungen entgegenzunehmen. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haften ausschließlich die EigentümerInnen, nicht die Vermittlerin. Die MieterInnen schließen keinen Pauschalreisevertrag ab.

2.       Verbindliche Buchung

Ein verbindlicher Mietvertrag kann schriftlich (per Post oder online) oder telefonisch zu Stande kommen, indem wir Ihre Buchungsanfrage entgegennehmen und Ihnen eine schriftliche Buchungsbestätigung zukommen lassen. Diese kann sowohl per E-Mail, Postversand oder Fax an Sie zugestellt werden.

3.       Allgemeine Verpflichtungen / Nutzung

Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl (Erwachsene und Kinder, inklusive etwaiger Aufbettungen) bewohnt und benutzt werden. Für den Fall, dass weitere Übernachtungsgäste anreisen möchten, bitten wir Sie, diese mindestens 24 Stunden vor Ihrer Anreise Ihrer Vermittlerin per E-Mail an

info@zeitraum-wangerooge.de

anzukündigen. Mehrkosten können dafür in Rechnung gestellt werden.

Eine Weiter- oder Untervermietung, sowie eine gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig.

Alle Gäste/MieterInnen sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und ist in den einzelnen Objekten ausgehängt oder über die Firma Zeitraum zu erfragen und einzusehen. In den Wohnungen und allen Treppenhäusern der jeweiligen Gebäude ist das Rauchen sowie das Mitbringen von Haustieren nicht erlaubt. Ausgenommen davon sind Wohnungen, in denen das explizit gestattet ist, Haustiere mitzubringen. Das Rauchen, auch das Rauchen von E-Zigaretten oder ähnlichen Geräten ist in allen Wohnungen streng untersagt.

Größere Feiern, sowie JungesellenInnenabschiede und vergleichbare Veranstaltungen sind streng untersagt.

Bei Zuwiderhandlung und Nichteinhaltung der Hausordnung behält sich die Vermittlerin vor, das Mietverhältnis, ohne Rückzahlung bereits erbrachter Zahlungen, zu beenden.

Die Benutzung der Wege zum Apartment (Außenanlage, Treppenhaus, Fahrstuhl) erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Vermittlerin ist berechtigt, sollte Bedarf bestehen (beispielsweise für kurzfristige und notwendig gewordene Reparaturen), die Wohnung zu betreten.  Dies gilt auch, wenn dieser die Überprüfung des vertragsgemäßen Gebrauchs für notwendig hält.

4.       Anreise und Abreise

Gebuchte Apartments stehen Ihnen am Anreisetag montags – donnerstags, sowie sonntags ab 16:00 Uhr und freitags und samstags ab 17:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt individuell, nach telefonischer Absprache mit der Fewo-Agentur Zeitraum. Am Abreisetag ist das Apartment ordnungsgemäß und besenrein bis 10:00 Uhr an den Vermieter zu übergeben. Bitte ziehen Sie Ihre Betten bei Abreise ab. Bezüglich der im Vertrag vereinbarten Mietzeit gelten der An- und Abreisetag jeweils als voller Tag.

5.       Mietpreis

Als Mietpreis gilt der im Buchungsformular vereinbarte Endpreis. Im Mietpreis sind folgende Posten enthalten: Miete und alle Nebenkosten der Mietsache.  Darüber hinaus entrichten die MieterInnen die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Position für das Servicepaket – die Servicepauschale. In dem Servicepaket enthalten ist die Dienstleistung der Vermieterin, Wäschepaket, Starterpaket und die Endreinigung.

Die Vermittlerin kann vor oder bei Anreise und auch während des Aufenthalts - gegen Quittung - eine Kaution in Höhe von bis zu 500 € verlangen. Nach ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Räumung des Mietobjektes und nach Herausgabe der Schlüssel, wird den MieterInnen die Kaution zurückerstattet.

Schäden am Mietobjekt und/oder dem Inventar werden von den MieterInnen vor Ort gegen eine Bezahlung beglichen.

6.       Zahlungsverpflichtungen

Die Anzahlung von 30% auf die gesamte Mietsumme, muss spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung, auf das genannte Bankkonto DE88 2805 0100 0092 4081 37 überwiesen werden. Sollte die Anzahlung nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, so ist die Vermittlerin berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und eine Entschädigung in Höhe von mindestens 30% des gesamten Mietpreises einzufordern.

Die Restzahlung des Mietpreises ist bis spätestens 6 Wochen vor Anreise (Mietbeginn) auf das genannte Konto einzuzahlen.

Liegen zwischen dem Tag des Erhalts der Buchungsbestätigung und dem Mietbeginn weniger als 6 Wochen, ist der gesamte Mietpreis sofort nach Vertragsabschluss zu leisten.

Bei einer nicht Einhaltung der Zahlung des Mietpreises und einer Stornierung zum Zeitpunkt des Mietbeginnes, entfällt der Anspruch auf Nutzung des Apartments und es wird der gesamte Rechnungsbetrag, welcher in der Buchungsbestätigung schriftlich genannt wurde, zu 100% fällig.

7.       Rücktritt / Stornierung

Die MieterInnen müssen der Vermittlerin den Rücktritt aus dem Mietvertrag schriftlich (Post oder E-Mail) zukommen lassen. Die Rücktrittserklärung ist von dem Tag wirksam, an welchem diese bei der Vermieterin vorliegt.

Bei einer Nichteinhaltung der Zahlungskonditionen und / oder einer Stornierung zum Zeitpunkt des Mietbeginns entfällt der Anspruch auf Nutzung des Objektes. Dies gilt auch für Nichtanreisen zum entsprechenden Termin, sofern nicht bereits der gesamte Mietpreis entrichtet wurde. Die Vermieterin hat das Recht, das Objekt in Fällen von Stornierung und Nichtanreise ohne vorherige Bezahlung, 24 Stunden nach Mietbeginn weiter zu vermieten.

Bei einer Stornierung zum Zeitpunkt des Mietbeginns, sowie Nichtanreisen oder Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen, wird der gesamte Rechnungsbetrag, welcher in der Buchungsbestätigung schriftlich genannt wurde zu 100% fällig.

Sollte bereits eine Anzahlung geleistet worden sein, so werden die vorgenannten Kosten verrechnet, sofern dies möglich ist und der Restbetrag erstattet.

Dem MieterIn entstehen bei Rücktritt/Stornierung folgende Kosten:

In dem Zeitraum zwischen Buchung und bis zu 299 Tagen vor Mietbeginn kostenfrei stornierbar. Ab 300 Tagen vor Mietbeginn 30% des gesamten Mietpreises und 6 Wochen vor Buchung bis zum Mietbeginn 100% des gesamten Mietpreises. Zusätzlich fällt immer eine Stornobearbeitungsgebühr im Falle eines jeden Stornos von 60,. € brutto an, die sofort fällig wird.

Sollte der MieterIn die Abreise früher antreten, so verfallen alle geleisteten Zahlungen für den vorher gebuchten Zeitraum.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.



8. Kündigung des Vermieters

Der Vermieter kann die Nutzung eines Ferienobjektes bei Überbelegung außerordentlich kündigen oder überzählige oder nicht gemeldete Personen ausweisen. Er kann nach Belegungsbeginn auch kündigen, wenn ein KundeIn die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn ein KundeIn oder mitreisender KundeIn sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt Insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, etwa eine Überbelegung der Ferienobjekte, fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt durch die MieterInnen erheblich beschädigt wird. Bei Gefahr im Verzug ist die Vermittlerin berechtigt, das Ferienhaus oder die Ferienwohnung zu betreten und erste Gefahr abwehrende Maßnahme zu ergreifen. Die Vermittlerin ist berechtigt, Abmahnungen und Kündigungen in Vertretung des Vermieters/der VermieterInnen auszusprechen.

Die Vermieterin hat das Recht den Vertrag mit den MieterInnen zu kündigen, wenn ihm das durch die MieterInnen angemietete Ferienobjekt nicht mehr zur Verfügung steht und dieses durch sie nicht mehr vermarktet werden kann. Die Vermittlerin und der/die VermieterIn ist in diesem Fall nicht schadensersatzpflichtig. Die MieterInnen verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem entstandenen Mietvertrag.



9.       Höhere Gewalt

Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt, unmittelbar oder erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien vom Mietertrag zurücktreten. Der Vermieter hat dem Gast eine schon gezahlte Anzahlung oder Miete nicht zu erstatten. Die MieterInnen verzichten ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem entstandenen Mietvertrag.

10.       Reklamationen

Stellen die MieterInnen bei Bezug der Wohnung Beanstandungen fest, so sind sie verpflichtet, diese unverzüglich, spätestens jedoch in den ersten 24 Stunden, der Vermieterin zu melden. Die MieterInnen werden angehalten, bei Bezug des Apartments, die Einrichtung auf ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu prüfen und Mängel unverzüglich der Fewo-Agentur Zeitraum zu melden.

Mängel werden  soweit wie möglich, sofort beseitigt.

11.   Beschaffenheit der Mietsache

Geringfügige Abweichungen des Mietobjektes, insbesondere einzelner Ausstattungsmerkmale von den im Internet oder anderweitig ersichtlichen Abbildungen sind möglich und begründen keinen Mangel. Ein kurzfristiger Defekt eines oder mehrerer elektronischer Geräte kann jederzeit vorkommen und steht nicht in der Macht des/der Vermieterin. Eine Haftung auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen. Es wird sich bemüht den entstandenen Schaden zeitnah zu beheben, sofern es die Inselbedingungen zulassen. Im Falle eines nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter verursachten Mangels des Mietgegenstandes, ist die etwaige Haftung des/der VermieterIn auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.

12.   Sorgfaltspflicht

Die MieterInnen verpflichten sich das angemietete Objekt und alle Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände sorgsam zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter dem Vermieter zu melden und diese zu ersetzten.

Vor Abreise haben die MieterInnen den entstandenen Müll in den im Außenberiech bestehenden Mülltonnen zu entsorgen. Glasflaschen sind in den öffentlichen Glascontainern zu entsorgen. Wir bitten darum die Bettwäsche abzuziehen und die Räumlichkeiten besenrein zu verlassen.

13.   Schadensmeldungen / Haftungsregeln

Die MieterInnen verpflichten sich, alle Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind, spätestens bei Rückgabe des Mietobjekts, dem Vermieter zu melden und aufzulisten. Die MieterInnen haften in voller Höhe für die entstandenen Schäden während seiner Nutzung.

Der/die VermieterIn haftet nicht für den Verlust oder die Zerstörung persönlicher Gegenstände der MieterInnen.

Sollte es zu einem kurzfristigen Ausfall der öffentlichen Versorgung (Strom, Wasser, Gas, Internet) oder zu höherer Gewalt kommen, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Auch der Anspruch auf Preisminderung besteht nicht.

Die Schlosszylinder müssen bei Verlust der Schlüssel ausgetauscht werden. Die MieterInnen müssen die dadurch entstandenen Kosten tragen.

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, so werden die MieterInnen die Vermieterin darüber informieren und ihr die notwendigen Daten übermitteln.

 

14.  Haftung für fehlerhafte Beschreibung auf externen Buchungsportalen

Der/die VermieterIn sowie die Vermittlerin, haften nicht für die Beschreibungen des Mietobjektes auf fremden Buchungsportalen. Die MieterInnen verzichten ausdrücklich auf weitere Ansprüche, die daraus entstehen könnten.

14.   Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wangerooge.